YAVEON Verhaltenskodex
1. YAVEON – unsere Grundsätze
Für den Erfolg unseres Unternehmens ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir alle, d.h. die Geschäftsleitung, die Führungskräfte und jeder einzelne Mitarbeiter, uns ehrlich, aufrichtig und ethisch korrekt verhalten. Dazu gehört auch, dass wir intern und extern wahrheitsgemäß, umfassend und zeitnah berichten und kommunizieren.
Unser gemeinsames Ziel ist es, Verantwortung für unser Unternehmen zu übernehmen und den Ruf unserer Marke zu schützen. In diesem Sinne haben wir unsere Mission und Vision sowie unser Führungsbild entwickelt. Diese spiegeln unsere Werte, unser Geschäftskonzept und unsere Verpflichtungen wieder.
1.1 YAVEON Vision
Unsere Vision lautet:
„Potenziale einfach digital nutzen.“
1.2 YAVEON Mission
Unsere Mission lautet:
„Wir helfen unseren Kunden, dauerhaft effizient und erfolgreich zu sein. Unsere kompetente Beratung und exzellente Branchenlösungen sorgen für optimierte Prozesse. Einfachheit bei höchster Qualität, Compliance und ganzheitliches Denken machen uns einzigartig.“
1.3 Führungsleitbild und zentrale Werte
Unsere zentralen Werte
- Kommunikation & Präsenz
- Fairness & Gleichbehandlung
- Wertschätzung & Anerkennung
- Glaubwürdigkeit & Vertrauen
bilden die Grundvoraussetzung für die Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitern, Kunden, Partnern und Lieferanten. Diese stehen im Fokus unserer Arbeit.
2. Integrität, Vertraulichkeit, Verantwortung
2.1 Integrität
„Wir verpflichten uns, unseren eigenen Werten treu zu bleiben und dabei ehrlich und fair zu handeln!“
Unsere Kunden und Geschäftspartner können sich stets auf unser Verantwortungsbewusstsein und unsere Integrität verlassen. Dies beruht unter anderem darauf, dass wir den eigenen Werten treu bleiben und dabei ehrlich und gerecht handeln.
2.2 Compliance
„Wir halten bestehende Gesetze und interne Richtlinien ein!“
Der Anfang von einem funktionierenden Compliance-System ist das Einhalten von bestehenden Gesetzen und Richtlinien und das ist für uns selbstverständlich. Das Thema Compliance ist für unser Unternehmen von besonders großer Bedeutung.
Insbesondere Führungskräfte (Personen mit Budget- oder Personalverantwortung) sind verpflichtet, die grundlegenden Gesetze, Vorschriften und unternehmensinternen Regeln zu kennen, die für ihren Verantwortungsbereich relevant sind.
2.3 Vertraulichkeit und Kommunikation
„Wir schützen vertrauliche Informationen vor unbefugter Weitergabe und Missbrauch und schützen die Reputation unseres Unternehmens in unseren öffentlichen Stellungnahmen!“
Vertrauliche Informationen sind nicht öffentliche Informationen, die nur für einen eingeschränkten Personenkreis bestimmt sind und nicht zur internen Verbreitung oder externen Veröffentlichung.
Da sich digitale Informationen schnell verbreiten und leicht kopiert werden können, achten wir sorgfältig auf den Inhalt von E-Mails, Anhängen und heruntergeladenen Dateien.
Insbesondere Mitarbeiter, die Zugang zu besonders vertraulichen Informationen haben (sowohl Kundeninformationen als auch interne interne Informationen z.B. aus den Bereichen Finanzen, Personal, Controlling, Management sowie Backoffice) sind zur strikten Verschwiegenheit – auch intern – verpflichtet.
2.4 Datenschutz
„Wir gehen mit Daten sorgfältig um!“
Bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung oder Übertragung personenbezogener Daten (z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Informationen über den Gesundheits- zustand) von Mitarbeitenden, Kunden oder anderen Dritten achten wir auf größte Sorgfalt und strenge Vertraulichkeit sowie die Einhaltung geltender Gesetze und Regeln.
Wir lassen uns regelmäßig von einem externen Datenschutzbeauftragten beraten und auditieren. Wir vermitteln unseren Mitarbeitern das notwendige Datenschutzwissen durch interne Datenschutzschulungen.
2.5 Whistleblowing/Hinweisgebersystem
Die Ziele des Code of Conduct erreichen wir, wenn wir alle mitwirken.
Führungskräfte und Mitarbeiter sind verpflichtet, konkrete Hinweise oder erste Verdachtsmomente auf einen wesentlichen Compliance-Verstoß unverzüglich zu melden.
Bei YAVEON wollen wir sicherstellen, dass wir so arbeiten und uns so verhalten, dass unsere Werte und Grundsätze gefördert werden. Wenn Mitarbeiter oder Partner des Unternehmens ein unangemessenes Verhalten an den Tag legen, wollen wir davon wissen und darauf reagieren.
Es soll sichergestellt werden, dass Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erhalten haben, diese melden können. Dabei dürfen für die meldende Person keine Nachteile entstehen! Das Meldeverfahren muss für Mitarbeitende unter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität und wirksamem Schutz vor Benachteiligungen zugänglich sein.
Die Meldepflicht umfasst zum Beispiel:
- Wirtschaftsstraftaten wie Korruption, Betrug, Diebstahl
- Die Verletzung von Menschenrechten, sexuelle Belästigung oder Verstöße gegen Diskriminierungsgesetze
- Verstöße, die zu Maßnahmen einer Aufsichts- oder Strafverfolgungsbehörde (z.B. Aufsichtsbehörde, Staatsanwaltschaft) führen können
In diesem Sinne hat YAVEON eine "externe Meldestelle". Die Firma TDSSG GmbH fungiert als Ombudsmann (neutraler Vermittler, auch interne ausgelagerte Meldestelle genannt) für die ausgelagerte interne Meldestelle und unterstützt bei folgenden Aufgaben:
- Erreichbarkeit über den definierten Meldeweg (per Telefon und spez. E-Mail-Adresse)
- Geschützter Dialog mit hinweisgebenden Personen in absoluter Vertraulichkeit
- Prüfung eingehender Hinweise
- rechtskonforme Erledigung sämtlicher Bearbeitungs- und Benachrichtigungsfristen
- Verschwiegenheitsverpflichtung als Ombudsmann
- Vertrauliche Berichte und Empfehlung für Maßnahmen an die Geschäftsleitung
Mögliche Verstöße gegen den YAVEON Code of Conduct können ebenfalls über das Hinweisgebersystem gemeldet werden.
Die wissentliche Angabe falscher Informationen kann entsprechende Folgen nach sich ziehen.
Zur Meldung von wesentlichen Verstößen gegen den Verhaltenskodex – insbesondere illegalen Geschäftspraktiken – stehen folgende Whistleblowing-Meldekanäle zur Verfügung:
- E-Mail: hinweisgeber-yaveon(at)team-datenschutz.de
- Mobil: +49 172 6302 169
- Festnetz: +49 6831 5050 168
Hinweise können auch anonymisiert abgegeben werden.
Die TDSSG GmbH verwaltet die Meldewege für Whistleblowing und fungiert als Ombudsmann und Ansprechpartner für alle Fragen. Die Mitarbeiter der TDSSG GmbH nehmen als Vertrauenspersonen Meldungen über mögliche Verstöße gegen Gesetze, interne Vorschriften oder sonstiges schädigendes Verhalten innerhalb des YAVEON entgegen. Bei Bedarf und wenn sie die Identität des Hinweisgebers kennen, nehmen sie direkt mit diesem Kontakt auf. Sie leiten schließlich alle Meldungen an YAVEON zur entsprechenden Bearbeitung weiter, vorausgesetzt, sie wurden mit dem Hinweisgeber besprochen und auf Wunsch anonymisiert. Das Hinweisgebersystem bietet YAVEON die Möglichkeit, gezielt auf mögliche Missstände aufmerksam zu werden und diese frühzeitig zu beheben. Für Mitarbeiter und andere berechtigte Personen bietet ein solches System eine Plattform, auf mögliche sowohl große als auch kleine Missstände hinzuweisen.
Das interne YAVEON-Voice-Tool steht ebenfalls allen Mitarbeitern zur Verfügung, um (vermutete) Regelverstöße intern zu melden. Dies kann anonym oder unter Angabe des Namens geschehen. Die Meldung wird dann intern an die Leitung der Abteilung Human Resources übermittelt und ist selbstverständlich vertraulich zu behandeln. Dieses Tool bietet jedoch nicht die Möglichkeit, auf anonyme Meldungen eine Interaktion in Form einer Rückfrage, Antwort oder ähnliches zu senden.
Bei Fragen und Unsicherheit, ob ein Compliance-Verstoß vorliegt und wirklich gemeldet werden muss, können die Abteilungen Human Ressource (HR) oder Quality & Compliance Management (QCM) vertraulich konsultiert werden. Die Abteilungen QCM und HR übernehmen eine beratende und unterstützende Funktion bei der Klärung von vermuteten Verstößen gegen den Verhaltenskodex (Code of Conduct) und sind verpflichtet, die Anfragen streng vertraulich zu behandeln. Alternativ kann auch über die Ombudsmann Regelung extern angefragt werden.
Ein schwerwiegender Regelverstoß liegt vor, wenn unsere im Verhaltenskodex niedergelegten ethischen Grundwerte erheblich verletzt werden. Ebenso gelten Verstöße gegen Gesetze oder Vorschriften, die den Ruf oder die finanziellen Interessen des Unternehmens ernsthaft schädigen könnten, als schwere Regelverstöße. In allen anderen Fällen sollte zunächst der Rat der HR-Abteilung oder des QCM eingeholt werden.
Das Meldesystem dient dem Schutz unseres Unternehmens, der Hinweisgeber und aller Personen, die zur Untersuchung und Beseitigung von Fehlverhalten und Verstößen gegen die Vorschriften beitragen. Ihre Benachteiligung ist ein schwerer Verstoß gegen die Vorschriften. Gleichzeitig wahrt das Meldesystem die Interessen der Betroffenen. Für sie gilt die Unschuldsvermutung, solange ein Verstoß nicht erwiesen ist. Das Meldesystem basiert auf standardisierten Abläufen und einem vertraulichen und professionellen Umgang mit Hinweisen. Ein Missbrauch des Hinweisgebersystems wird nicht geduldet und entsprechend geahndet.
3. Verantwortung gegenüber Menschen und der Umwelt
3.1 Einhaltung der Menschenrechte
„Wir halten die international anerkannten Menschenrechte uneingeschränkt ein.“
Wir wahren die Menschenrechte, die Persönlichkeitsrechte und die Würde unserer Mitarbeiter und aller Dritten.
Wir tolerieren keine Kinder- oder Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder andere Formen moderner Sklaverei. Wir halten die Vorgaben zu Mindestlöhnen, Arbeitszeiten und Koalitionsfreiheit ein.
„Wir übernehmen Verantwortung für Menschenrechte.“
Die Vielfalt unserer Mitarbeitenden ist unsere Stärke. Ihre individuellen Ideen, Talente und Fähigkeiten ermöglichen es uns, die spezifischen Anforderungen unserer Kunden zu erfüllen und deren Erwartungen regelmäßig zu übertreffen. Wir respektieren daher Menschen unabhängig von ihrer Herkunft sowie deren unterschiedlichen Eigenschaften, Fähigkeiten und Meinungen und schaffen ein Arbeitsumfeld, in welchem wir fair miteinander umgehen und in welchem die freie Entfaltung und Entwicklung aller gefördert werden.
Diskriminierung, Belästigung (sexueller oder anderer Art, z. B. in Form von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Beleidigungen, sozialer Ausgrenzung, Benachteiligung, Herabwürdigung oder anderweitige Verächtlichmachung) sowie Äußerungen und jegliches Verhalten, das Aggressivität oder Feindseligkeit am Arbeitsplatz schüren kann, werden mit Disziplinarmaßnahmen geahndet.
„Wir übernehmen Verantwortung für Chancengerechtigkeit.“
Die Vielfalt unserer Mitarbeitenden ist unsere Stärke. Ihre individuellen Ideen, Talente und Fähigkeiten ermöglichen es uns, die spezifischen Anforderungen unserer Kunden zu erfüllen und deren Erwartungen regelmäßig zu übertreffen. Wir respektieren daher Menschen unabhängig von ihrer Herkunft sowie deren unterschiedlichen Eigenschaften, Fähigkeiten und Meinungen und schaffen ein Arbeitsumfeld, in welchem wir fair miteinander umgehen und in welchem die freie Entfaltung und Entwicklung aller gefördert werden.
„Wir halten uns an die Vorschriften zur Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen, einschließlich der Vorschriften über Entlohnung, faire Arbeitszeiten und den Schutz der Privatsphäre!“
Unsere Vergütungssysteme sind konsistent und transparent. Sie gewährleisten eine markt-, funktions- und leistungsgerechte Entlohnung unter Berücksichtigung geschäftsspezifischer Eigenheiten.
Die Arbeitszeiten entsprechen den geltenden Gesetzen oder den Branchenstandards und berücksichtigen eine angemessene Work-Life-Balance. Überstunden sollten nach Möglichkeit vermieden oder auf ein notwendiges Minimum beschränkt werden. Nach spätestens sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen ist dem Mitarbeitenden mindestens ein Tag Erholung zu gewähren.
3.2 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
„Wir nehmen unsere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit unserer Beschäftigten sehr ernst!“
Wir fördern die Gesundheit unserer Mitarbeiter und sorgen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im Rahmen der geltenden nationalen Vorschriften und auf der Grundlage der Gesundheits- und Sicherheitsstrategie des Unternehmens.
Wir organisieren Schulungen für Arbeitssicherheit, Erst- und Brandschutzhelfer und bieten einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge und zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Im Rahmen des jährlich stattfindenden Gesundheitstages in Zusammenarbeit mit Krankenkassen sowie Betriebsärzten werden regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für unsere Mitarbeiter organisiert. Unsere Büros sind modern ausgestattet.
Ein hygienisches Arbeitsumfeld unerlässlich.
3.3 Umwelt- und Klimaschutz
„Wir tragen Verantwortung für Umwelt und Nachhaltigkeit!“
Wir halten uns an alle geltenden Umweltvorschriften sowie an interne Umweltleitlinien, wie zum Beispiel zum Klimaschutz und zur Beschaffung.
Wir gehen zweckmäßig und sparsam mit Ressourcen, Energie und Wasser um. Jeder von uns leistet täglich im beruflichen Umfeld einen kleinen Beitrag dazu, unsere Umwelt zu schützen sowie den Energieverbrauch zu reduzieren. Zudem bieten wir unseren Mitarbeitenden E-Autos und E-Fahrräder an.
Wir kümmern uns um Mülltrennung und nachhaltige Entsorgung.
Wir verfolgen eine nachhaltige Unternehmensführung, berücksichtigen ESG-Aktivitäten (Environmental, Social und Governance), ergreifen immer mehr umweltfreundliche Maßnahmen, definieren kontinuierlich weitere ESG-Ziele und machen diese zu einem festen Bestandteil unserer Unternehmensstrategie.
Bei der Auswahl von Zulieferern, Werbematerialien oder anderen externen Dienstleistungen sowie bei Reisen achten wir auf die ökologischen und sozialen Kriterien.
4. Entwicklung nachhaltiger Beziehungen
4.1 Wettbewerb
„Wir führen einen ehrlichen und fairen Wettbewerb!“
Wir wollen mit Qualität, Service und Leistung überzeugen und eine Marke aufbauen, mit der diese Werte verknüpft sind. Unsere Aufgabe ist die ständige und kontinuierliche Verbesserung unserer Leistung, ohne dabei den Wettbewerb zu sabotieren. Zudem erstellen wir ehrliche und transparente Angebote.
Wir verpflichten uns zu einem fairen Umgang mit unseren Mitbewerbern und dulden auch keine Handlungen unserer Mitarbeiter, welche unsere Wettbewerber durch sachliche Unwahrheiten bzw. Verunglimpfung benachteiligen bzw. boykottieren.
4.2 Interessenskonflikte
„Wir trennen private von geschäftlichen Interessen!“
Wir nutzen unsere Kontakte nicht, um uns private Vorteile zu verschaffen. Wir verhalten uns professionell und sachlich unabhängig davon, ob wir mit dem einen oder anderen Partner gut bzw. weniger gut zurechtkommen.
Wir handeln integer. Es ist uns daher besonders wichtig, dass wir es bei unserer dienstlichen Tätigkeit vermeiden, potenzielle Interessenkonflikte zu schaffen und mögliche Konflikte, mit denen wir konfrontiert sind oder die wir beobachten, erkennen und offenlegen.
Mitarbeiter, die von einem potenziellen oder tatsächlichen Interessenkonflikt betroffen sind, sind verpflichtet, ihre Vorgesetzten oder die Geschäftsleitung schnell zu informieren, um eine rasche Klärung herbeizuführen.
4.3 Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung
„Wir leben unsere Unternehmenswerte, Prinzipien und Regeln, übernehmen Verantwortung für persönliches wie unternehmerisches Wachstum und handeln als Vorbilder!“
Mit unseren Aufgaben, Rollen und Befugnissen gehen wir angemessen, fair und verantwortungsvoll um. Das gilt auch für persönliche Beziehungen am Arbeitsplatz, insbesondere sofern bestehende dienstliche oder hierarchische Abhängigkeiten ausgenutzt werden könnten. Dabei entscheiden wir stets umsichtig, integer und transparent im Sinne des Unternehmens und seiner Beschäftigten, Geschäftspartner/innen und Anteilseigner/innen.
4.4 Beziehungen zu Geschäftspartnern
„Wir handeln integer in unseren Geschäftsbeziehungen zu anderen und erwarten auch von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich an Recht und Gesetz halten!“
Unsere Geschäftspartner (z. B. Kunden, Lieferanten, Vertreter und Beratungsunternehmen) erwarten, dass sie sich auf YAVEON als rechtskonform handelnden Geschäftspartner verlassen können. Dies erfordert auch, dass wir mit unseren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber unseren Geschäftspartnern vertraut sind.
Wir prüfen sorgfältig die Identität und Integrität potenzieller Geschäftspartner und Lieferanten. Wir treffen unsere Einkaufsentscheidungen fair anhand objektiver Kriterien wie Qualität, Preis, Service, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, technische Leistung sowie Vertragserfüllung.
Wir verpflichten uns die Verhaltenskodizes unserer Geschäftspartner einzuhalten. Zum Beispiel: Microsoft Supplier Code of Conduct | Microsoft Procurement
4.5 Korruptionsprävention
„Wir tolerieren keine Form von Bestechung und Bestechlichkeit!“
Zuwendungen in Form von Geschenken und Einladungen sind in Geschäftsbeziehungen üblich und oft eine Frage der Höflichkeit. Solange sich diese Zuwendungen in einem angemessenen Rahmen bewegen und nicht gegen interne oder gesetzliche Vorschriften verstoßen, sind sie nicht zu beanstanden.
Wenn solche Zuwendungen jedoch diese Grenzen überschreiten und zur Beeinflussung Dritter genutzt werden, kann dies ein erhebliches strafrechtliches Risiko nach sich ziehen. Daher versprechen oder gewähren wir keine Zahlungen, wertvolle Geschenke, Einladungen oder andere Vorteile (wie z. B. Geschäftsmöglichkeiten oder Stellenangebote), um andere dazu zu bewegen, uns oder YAVEON einen geschäftlichen Vorteil zu verschaffen.
Wir beauftragen auch niemals Dritte, solche Vorteile anzubieten. Geschenke und Einladungen von YAVEON-Mitarbeitern sind immer nur Gefälligkeiten im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs. Geschenke dürfen nur von angemessenem Wert sein. Einladungen werden nur als untergeordneter Teil von normalen Geschäftsveranstaltungen ausgesprochen. Nur dann gelten sie als gesellschaftlich angemessen und rechtlich vertretbar. Geschenke und Einladungen dürfen nicht geeignet sein, Entscheidungen oder Handlungen des Empfängers in unlauterer Weise zu Gunsten von YAVEON zu beeinflussen; dies gilt auch dann, wenn die vorgenannten Zuwendungen zugunsten von Angehörigen oder nahestehenden Personen angeboten oder erbracht werden. Wir vermeiden auch nur den Anschein einer unzulässigen Beeinflussung.
Wir unterlassen das Anbieten oder Gewähren von Zuwendungen, Geschenken oder Einladungen, die dazu dienen oder geeignet sind, auf unrechtmäßige Weise die Entscheidung oder Handlung einer Person zu beeinflussen oder die diesen Anschein erwecken könnten. Wir beteiligen uns nicht an Korruption.
Meist zulässig sind:
- symbolhafte, angemessene, geringwertige Gelegenheits- oder Werbegeschenke
- Einladungen zu Geschäftsessen/Veranstaltungen von angemessenem Wert im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs (der geschäftliche Anlass steht hierbei im Vordergrund und überwiegt deutlich mögliche Unterhaltungselemente)
In der Regel unzulässig sind:
- Bargeld, Geschenkgutscheine oder andere Geldäquivalente
- wertvolle oder unangemessene Geschenke
- kostenlose oder extrem vergünstigte Produkte oder Dienstleistungen
- Einladungen zu Mahlzeiten, Reisen oder Veranstaltungen abseits des normalen Geschäftsverkehrs
- Anstellungsangebote oder Geschäftsmöglichkeiten
- persönliche Gefälligkeiten
4.6 Umgang mit politischen Institutionen und Behörden
„Wir pflegen ein korrektes und rechtlich einwandfreies Verhältnis zu allen Regierungs- und Aufsichtsbehörden!“
Geschäftliche Beziehungen zu staatlichen Stellen unterliegen oftmals besonders strengen Anforderungen. Im Umgang mit Regierungen und Behörden handeln wir stets aufrichtig und transparent und in Übereinstimmung mit geltendem Recht und unseren internen Vorgaben. Dies gilt z. B. für Kontakte mit Behörden im Alltagsgeschäft (für notwendige Lizenzen, Genehmigungen oder Vertragsabschlüsse), bei politischer Interessenvertretung oder bei behördlichen Anfragen (Auskunftsersuchen, behördliche Untersuchungen, Gerichtsverfahren).
Bei behördlichen Anfragen jeglicher Art sind umgehend die lokale Geschäftsleitung und die jeweils zuständige Abteilung einzuschalten.
Sofern behördliche Genehmigungen für das Unternehmen oder für Mitarbeitende erforderlich sind, werden wir in dem entsprechenden Geschäftsbereich erst tätig, wenn wir diese erlangt haben. Sollte eine Genehmigung entzogen werden oder auslaufen (einschließlich eventueller Übergangsfristen), so stellen wir die Tätigkeit bis zur Wiedererlangung ein.
4.7 Politische Vereinigungen und Spenden
„YAVEON bevorzugt keine politischen Parteien, Gruppierungen oder Einzelpersonen!“
Gelder und Ressourcen des Unternehmens werden nicht dazu verwendet, parteipolitische Kampagnen, politische Parteien, politische Kandidat/innen oder parteipolitisch verbundene Organisationen zu unterstützen.
4.8 Betrug und Geldwäsche
„Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Geldwäsche im Rahmen unserer Geschäftsausübung zu verhindern!“
Jegliche Art von strafbaren Handlungen tolerieren wir nicht.
Wir schützen uns davor, indem wir stets rechtmäßig, gewissenhaft und ordnungsgemäß handeln.
5. Über diesen Verhaltenskodex
5.1 Für wen gilt der Verhaltenskodex?
Der Verhaltenskodex, Code of Conduct, gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens - vom Angestellten bis zur Führungskraft. Diese Verhaltensrichtlinien und Grundwerte sind verbindliche Regeln, die für jeden Mitarbeiter und die Unternehmensleitung gelten.
Die Einhaltung liegt in der persönlichen Verantwortung aller Beschäftigten!
Darüber hinaus erleichtert ein Verhaltenskodex Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern die Suche nach einem Partner-Unternehmen, das dieselben Werte teilt. Dies gewährleistet eine harmonischere und effektivere Zusammenarbeit.
5.2 Verstöße und Konsequenzen
Verstöße gegen den Code of Conduct tolerieren wir nicht. Wer gegen unsere Regelungen verstößt, muss mit angemessenen Konsequenzen rechnen. Damit es nicht dazu kommt, holen wir uns Rat und Unterstützung und schützen so gemeinsam unser Unternehmen, seine Werte und Reputation.