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Gefahr­stoff­management einfach erklärt

Veröffentlicht März 31, 2023
Gelbe Warnzeichen auf schwarzen Fässern in Reihe.

Was ist Gefahrstoffmanagement?

Gefahrstoffmanagement bezeichnet sämtliche Maßnahmen zum sicheren, rechtskonformen und effizienten Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen. Es umfasst die Identifikation und Klassifizierung gefährlicher Stoffe, die Umsetzung von Schutzmaßnahmen, die regelmäßige Mitarbeiterschulung sowie die Aktualisierung sicherheitsrelevanter Informationen – etwa in Sicherheitsdatenblättern oder Betriebsanweisungen. 

Ein gutes Gefahrstoffmanagement sorgt nicht nur für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Es schützt zudem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vereinfacht Prozesse und steigert die Sicherheit im gesamten Unternehmen.

In diesem Artikel:

Wieso ist Gefahrstoffmanagement wichtig?

Das Gefahrstoffmanagement verfolgt ein zentrales Ziel: den sicheren Umgang mit gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen im betrieblichen Alltag und damit den Schutz von Menschen, Umwelt und Anlagen. 

Ein strukturiertes Gefahrstoffmanagement ist essenziell um, 

  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden: Durch klare Regeln und Schutzmaßnahmen wird der sichere Umgang mit Gefahrstoffen gewährleistet.
  • sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in einer Umgebung, in der der Kontakt mit gefährlichen Stoffen kontrolliert und minimiert wird. 
  • rechtliche Vorgaben einzuhalten: Unternehmen erfüllen gesetzliche Anforderungen wie die Gefahrstoffverordnung, GHS oder REACH.
  • Produktqualität und Prozesse zu sichern: Ein fehlerhafter Umgang mit Gefahrstoffen kann zu Chargenrückrufen, Produktionsstopps oder Imageschäden führen. 
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Welche Gesetze regeln das Gefahrstoffmanagement und was bedeuten sie für Unternehmen?

Das Gefahrstoffmanagement in Unternehmen ist rechtlich klar geregelt. Sowohl nationale als auch europäische Vorschriften legen fest, wie mit Gefahrstoffen umzugehen ist mit dem Ziel, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Umwelt und Betrieb zu schützen. 

Aus diesen Gesetzen ergeben sich für Unternehmen konkrete Pflichten, unter anderem: 

  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Erstellung und Pflege eines Gefahrstoffkatasters
  • Bereitstellung und Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Regelmäßige Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 
  • Dokumentation und Einhaltung von Meldepflichten (z. B. REACH)

Diese Pflichten gelten unabhängig davon, ob Unternehmen Gefahrstoffe herstellen, verarbeiten oder nur lagern. 

Wichtige gesetzliche Grundlagen im Überblick

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung. § 5 regelt, dass alle Gefährdungen am Arbeitsplatz inklusive durch Gefahrstoffe systematisch ermittelt und minimiert werden müssen.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): 

Die Gefahrstoffverordnung konkretisiert die Anforderungen im Umgang mit gefährlichen Stoffen. Sie schreibt u. a. vor:

  • wann und wie ein Gefahrstoffkataster zu führen ist
  • welche Schutzmaßnahmen notwendig sind
  • welche Inhalte eine Betriebsanweisung enthalten muss
  • wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterwiesen werden müssen 

REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Die REACH-Verordnung regelt auf EU-Ebene die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen prüfen, ob Stoffe registrierungspflichtig sind und ggf. Meldepflichten erfüllen. 

CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien nach dem weltweit harmonisierten System (GHS). Sie definiert die Gefahrensymbole, Signalwörter und Piktogramme, die auf Verpackungen zu finden sein müssen. 

Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 

Die Biozid-Verordnung regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten, z. B. Desinfektionsmitteln. Hier sind oft besondere Genehmigungen und Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. 

Quellen & weiterführende Informationen: 

Welche Rolle spielt ein Gefahrstoffbeauftragter?

In Deutschland ist ein Gefahrstoffbeauftragter gesetzlich nicht verpflichtend, in der Praxis jedoch besonders bei hohem Chemikalienaufkommen oder erhöhtem Gefahrenpotenzial sinnvoll. 
Ist kein Beauftragter benannt, liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber oder einer fachkundigen Person (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit). 

Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten: 

  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Planung und Überwachung von Schutzmaßnahmen
  • Mitarbeiterunterweisungen zu Lagerung, Handhabung und Notfallmaßnahmen
  • Erstellung und Pflege des Gefahrstoffkatasters
  • Kommunikation mit Behörden, z. B. im Fall von Inspektionen oder Audits

In modernen Unternehmen werden viele dieser Aufgaben digital unterstützt z. B. mit der Yaveon ERP-Lösung, die den Umgang mit Gefahrstoffen effizienter macht. 

Wie läuft Gefahrstoffmanagement im Unternehmen ab? Der typische Prozess im Überblick

Gefahrstoffmanagement ist mehr als nur Dokumentation. Es ist ein strukturierter Prozess, der von der Beschaffung bis zur Entsorgung reicht. Der Ablauf hilft, gesetzliche Vorgaben systematisch umzusetzen und die Sicherheit im Betrieb dauerhaft zu gewährleisten. 

Der Gefahrstoffmanagement-Prozess Schritt für Schritt: 

  1. Beschaffung und Anmeldung: Neue Stoffe werden identifiziert, geprüft und im Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen.
  2. Gefährdungsbeurteilung: Risiken für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt.
  3. Einstufung & Kennzeichnung (z. B. nach GHS/CLP): Die korrekte Kennzeichnung sorgt für Sichtbarkeit und rechtssicheren Umgang.
  4. Erstellung von Gefahrstoffkataster und Betriebsanweisungen: Alle Informationen werden zentral dokumentiert und zugänglich gemacht. 
  5. Lagerung & Handhabung im Alltag: Sichere Lagerbedingungen und korrekter Umgang sind das A und O.
  6. Mitarbeiterschulung & Unterweisung: Alle Beschäftigten werden regelmäßig unterrichtet und sensibilisiert.
  7. Dokumentation, Kontrolle & Aktualisierung: Regelmäßige Prüfungen sichern langfristige Rechtskonformität.
  8. Entsorgung oder Ausmusterung: Gefahrstoffe müssen umweltgerecht und ordnungsgemäß entsorgt werden. 

Tipp: Viele dieser Prozessschritte lassen sich durch moderne ERP-Lösungen wie Yaveon 365 digital abbilden. 

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Was gehört zum Gefahrstoffmanagement konkret dazu?

Neben dem Ablauf gibt es zentrale Bestandteile, die in jedem Unternehmen vorhanden sein müssen:

Gefahrstoffmanagement Bestandteile

Gefahrstoffkataster

Das Kataster listet sämtliche Gefahrstoffe im Betrieb auf, inklusive ihrer Eigenschaften, Einsatzbereiche und Mengen. Es dient als zentrales Verzeichnis für die betriebliche Gefahrstoffüberwachung. 
Laut § 12 der Gefahrstoffverordnung muss es mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffs laut Sicherheitsdatenblatt
  • Gefährlichkeitsmerkmale
  • Einsatzbereiche im Betrieb
  • Einsatzmengen 

Sicherheitsdatenblätter (SDB)

Sie enthalten alle sicherheitsrelevanten Informationen zu einem Gefahrstoff, u. a.: 

  • Einstufung und Kennzeichnung
  • Hinweise zur Lagerung, Handhabung und Entsorgung
  • Schutzmaßnahmen und Notfallmaßnahmen
  • Transportvorgaben

SDBs bilden die Grundlage für Kataster, Betriebsanweisungen und Schulungen.

Betriebsanweisung

Sie fassen auf ein bis zwei Seiten die wichtigsten Informationen für den Umgang mit einem bestimmten Gefahrstoff zusammen:

  • Welche Gefahren bestehen?
  • Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich?
  • Wer ist im Notfall zu informieren und wie ist zu handeln?

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Schutzausrüstung schützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor gesundheitlichen Risiken im Umgang mit Gefahrstoffen. Dazu zählen: 

  • Schutzhandschuhe
  • Atemschutz
  • Schutzbrille oder Gesichtsschutz
  • Schutzkleidung oder Schutzanzüge
  • Sicherheitsschuhe

Die Auswahl der PSA richtet sich nach Art und Gefährdung des jeweiligen Stoffs. 

Kennzeichnung nach GHS/CLP 

Jeder Gefahrstoff muss mit Gefahrensymbolen, Signalwörtern und Sicherheitshinweisen eindeutig gekennzeichnet sein. Die CLP-Verordnung bildet dafür die rechtliche Grundlage. So erkennen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einen Blick, mit welchem Stoff sie arbeiten.

Lagerung und Entsorgung 

Gefahrstoffe müssen mit Fokus auf Gesundheitsschutz, Umweltverträglichkeit und Ordnung fachgerecht gelagert und entsorgt werden. Mögliche Lagerlösungen sind: 

  • Auffangwannen
  • Gefahrstoffschränke
  • Gasflaschencontainer
  • Gekennzeichnete Lagerbereiche

Auch die Entsorgung muss dokumentiert und vorschriftsgemäß erfolgen.

Gefahrstoffschulungen & Unterweisungen 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen regelmäßig geschult werden, zum Beispiel zu: 

  • Gefahren und Schutzmaßnahmen
  • der richtigen Lagerung und Entsorgung 
  • angemessenem Verhalten im Notfall 
  • Nutzung der PSA

Schulungen sind gesetzlich verpflichtend und müssen dokumentiert werden, idealerweise digital unterstützt durch Software. 

Was ist der Unterschied zwischen Gefahrstoffen und Gefahrgut?

Die Begriffe Gefahrstoff und Gefahrgut werden oft synonym verwendet, meinen aber unterschiedliche Dinge: 

  • Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische, die aufgrund ihrer Eigenschaften eine Gefahr für Gesundheit oder Umwelt darstellen. Sie spielen vor allem im innerbetrieblichen Umgang eine Rolle, etwa bei Lagerung, Verarbeitung oder Entsorgung.
  • Gefahrgut bezeichnet gefährliche Stoffe oder Produkte, die transportiert werden, zum Beispiel auf der Straße (ADR), per Schiene (RID) oder Luft (IATA-DGR). Dabei gelten eigene Vorschriften für Verpackung, Kennzeichnung und Begleitpapiere. 

Beispiel: Ein leicht entzündlicher Stoff ist ein Gefahrstoff, solange er im Lager steht. Wird er versendet, wird er zum Gefahrgut und unterliegt dem Gefahrgutrecht.

Deshalb ist es wichtig, beide Bereiche im Blick zu behalten und idealerweise integriert zu managen.

Moderne ERP-Lösungen wie Yaveon 365 können dabei unterstützen: Sie erfassen sowohl Gefahrstoffe als auch Gefahrgut-Informationen zentral und regelkonform.

Wie wird Gefahrstoffmanagement in der Praxis umgesetzt?

Gefahrstoffmanagement ist in vielen Unternehmen noch immer mit manuellem Aufwand verbunden: Excel-Listen, Ordner, Papierunterweisungen. Eine geeignete Software schafft nicht nur Überblick, sondern spart auch Zeit und sichert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. 

Diese Funktionen bietet z. B. ein ERP-gestütztes Gefahrstoffmanagement: 

  • Gefahrstoffverwaltung direkt im ERP-System – zentral, aktuell und jederzeit abrufbar
  • Automatischer Abgleich mit Sicherheitsdatenblättern – keine veralteten Informationen mehr 
  • Einstufung und Kennzeichnung nach GHS/CLP – normgerecht und fehlerfrei 
  • Prüfung auf mengenbasierte Meldepflichten (z. B. REACH) – automatisiert und zuverlässig 
  • Schnelle Erstellung von Betriebsanweisungen – auf Knopfdruck, auf Basis zentraler Daten 
  • Gefahrgutkennzeichnung & Transportdokumente (z. B. ADR) 
  • Gefahrgutprüfung vor Versand
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Autor Stefan Klammler

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