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Gefahrstoffmanagement

Was ist Gefahr­stoff­management?

Gefahrstoffmanagement um­fasst alle Maßnahmen zum si­che­ren Umgang mit Gefahr­stof­fen. Dazu zählen die Identifika­ti­on und Klassifizierung der Stoffe, die Implementierung von Schutz­maß­nahmen, die Schulung der Mitarbeiter sowie die regel­mä­ßi­ge Überprüfung und Aktuali­sie­rung der Sicherheitsrichtlinien.

Wieso ist Gefahr­stoff­management wichtig?

Gefahrstoffmanagement verfolgt das übergeordnete Ziel, sicher mit Gefahr­stoffen umzugehen, um Menschen und Umwelt zu schützen. Darunter fallen im Wesentlichen:

  • Vermeiden von Arbeitsunfällen Gefahrstoffmanagement legt gezielte Maßnahmen zur Sicherheit am Arbeitsplatz fest, um Arbeitsunfälle sowie Berufs­krankheiten zu vermeiden.
  • Sicheres Arbeiten Gefahrstoffmanagement schafft die nötigen Voraussetzungen für sichere Arbeits­bedingungen mit gefährlichen oder potenziell gesundheits­schädlichen Stoffen.

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Welche Gesetze regeln das Gefahr­stoff­management?

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):

    Die gesetzlichen Grundlagen des Gefahrstoffmanagements sind Teil des § 5 des Arbeitsschutzgesetzes.

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):

    Die Gefahrstoffverordnung gibt vor, welche Maßnahmen Arbeitgeber zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen muss.

  • EU-Chemikalienrecht

    Folgende EU-Verordnungen sind für den Umgang mit Gefahrstoffen relevant:

    • REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

      Sie gibt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien innerhalb der Europäischen Union vor.

    • CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

      Bildet die Rechtsgrundlage, um Chemikalien in der Europäischen Union einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken.

    • Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012

      Regelt, wie Biozidprodukte in ganz Europa zu verkaufen, ab zugegeben und zu verwendet sind.

Welche Rolle spielt ein Gefahrstoff­beauf­trag­ter?

Gefahrstoffbeauftragte sind als Experten dafür zuständig, Unternehmen im Umgang mit Gefahrstoffen zu beraten. Dafür steht er mit der Geschäftsführung, Fach­abtei­lungen und Beschäftigten in Austausch. Gefahrstoff­beauftragte führen Gefähr­dungs­­beurteil­ungen durch, legen Vorkeh­rungen für Schutz­maßnahmen fest und übernehmen Mitarbeiter­unterweisungen.

Welche Bestandteile umfasst das Gefahr­stoff­manage­ment?

Der typische Aufbau von Gefahrstoffmanagement umfasst:

Gefahrstoffmanagement Bestandteile
  • Gefahrstoffkataster

    Ein Gefahrstoffkataster listet sämtliche Gefahrstoffe im Betrieb auf und hilft so dabei, diese im Blick zu behalten. Der Fokus liegt auf Substanzen, die die Gesundheit und Umwelt belasten.

    Ein Gefahrstoffkataster muss laut § 12 der deutschen Gefahrstoffverordnung folgende Informationen umfassen:

    • Die Bezeichnung des Gefahrstoffs, wie sie im Sicherheitsdatenblatt vermerkt ist
    • Informationen zu den Gefährlichkeitsmerkmalen
    • Die Bereiche, in denen die Gefahrstoffe eingesetzt werden
    • Angabe der Mengen, in denen die Gefahrstoffe im Betrieb zum Einsatz kommen
  • Gefährdungsbeurteilung

    In einer Gefährdungsbeurteilung halten Arbeitgeber die zentralen Gefährdungen fest, die auf Mitarbeiter­innen und Mitarbeiter im Umgang mit gefährlichen Sub­stanzen stoßen können. Ziel ist es, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu maximieren. Unternehmen sollten beachten, dass die Arbeit mit gefährlichen Stoffen erst beginnen darf, wenn die Gefährdungs­be­ur­teilung vollständig ab­ge­schlos­sen ist.

  • Sicherheitsdatenblätter

    Sicherheitsdatenblätter beinhalten relevante Informationen zu allen Gefahrstoffen im Unternehmen. Da sie über die jeweiligen Substanzen informieren, unterstützen sie das Erstellen von Gefahrstoffkatastern.
    Sicherheitsdatenblätter umfassen Hinweise auf:

    • Die Gefahrstoffkennzeichnung
    • Potenzielle Gefahren
    • Korrekte Handhabung und Ent­sor­gung
    • Erforderliche Lagerung
    • Möglichkeiten, die Gefahrstoffe zu transportieren
  • Betriebsanweisung

    Eine Betriebsanweisung umfasst die grundlegenden Infos zu allen Gefahr­stoffen im Betrieb. Mit einer Länge von maximal zwei Seiten sind Betriebsanweisungen deutlich kürzer als Sicherheitsdatenblätter. Betriebsanweisungen beschäftigen sich mit Fragen wie:

    • Was sind potenzielle Gefahren?
    • Welche Schutzausrüstung ist sinnvoll?
    • Welche Stellen sind im Notfall zu kontaktieren und welche Hand­lungen sind nötig?
  • Schutzausrüstung

    Schutzausrüstung für jeden Mitarbeiter. Also Hilfsmittel, die Dienstnehmer bestmöglich vor Arbeitsunfällen und Berufs­krankheiten schützen. Sie besteht meist aus

    • Schutzhandschuhen
    • Atemschutz
    • Schutzstiefel
    • Schutzanzug
    • Augenschutz
  • Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen

    Unternehmen sind verpflichtet, ein Gefahrstofflager bereit­zustellen, das die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützt. Zudem muss der Schutz der Umwelt beachtet werden. Typische ge­eig­nete Lagerorte sind:

    • Auffangwannen
    • Regale oder Schränke für Gefahr­stoffe
    • Gasflaschencontainer
  • Gefahrstoffschulungen

    In Gefahrstoffschulungen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber informiert, was im Umgang mit den Gefahrstoffen beachtet werden muss.

Welche Rolle spielt Software im Gefahr­stoff­management?

Software unterstützt die Verantwortlichen dabei, das Gefahrstoffmanagement zu orga­nisieren und zu verwalten. Dafür stellt sie jederzeit einen aktuellen Überblick über die Gefahrstoffe zur Verfügung und hilft, gesetz­liche Vorgaben zu erfüllen. Weiterhin können mit wenig Aufwand Betriebs­an­wei­sungen erstellt und die Kennzeichnung ver­einfacht werden. Besonders praktisch ist es, wenn digitales Gefahrstoffmanagement über eine Schnittstelle mit dem ERP-System ver­bunden wird.

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Inhalte
  1. Definition
  2. Ziel
  3. Gesetze
  4. Gefahrstoffbeauftragter
  5. Bestandteile
  6. Software

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Autor

PreSales Consultant und ehemaliger Microsoft Dynamics 365 Business Central Projektleiter- Hannes kennt das ERP-Umfeld und den kompletten Ablauf eines ERP-Projekts aus dem Effeff. Während der Arbeit gibt er immer 120% und ist erst dann zufrieden, wenn es der Kunde auch ist.

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